Änderung der Pflegeversicherung 2015 - Beiträge & Leistungen
Achtung! Ab 2015 gibt es viele Änderungen zur Pflegeversicherung in DE. Wir haben uns dazu genau erkundigt alles Wissenswerte kompakt zusammengefasst.
Krankheit, Unfälle oder Demenz: Früher oder später wird in fast jeder Familie einmal ein Angehöriger zum Pflegefall. Schätzungsweise jeder Zweite hat in seinem persönlichen Umfeld aktuell einen Pflegebedürftigen. Zur Sorge um das Wohlergehen des Patienten kommt oft die Sorge ums Geld. Die neuen Pflegetarife, die mit dem ersten Teil des Pflegestärkungsgesetzes voraussichtlich ab 1. Januar 2015 gelten werden, sollen den Preisanstieg der vergangenen Jahre abfedern und die Grundversorgung sichern. Verbesserungen wird es vor allem in der häusliche Pflege geben. Doch es gibt auch Kritik an den Plänen. Wir haben uns diesem Thema intensiver gewidmet und das Wichtigste der Änderungen zur Pflegeversicherung 2015, im Rahmen der Beiträge sowie Leistungen, für Sie zusammengefasst.
Änderungen zur Pflegeversicherung 2015 - Beiträge & Leistungen
Grundsätzlich sieht das neue Gesetz vor, alle Leistungsbeiträge der Pflegeversicherung um vier Prozent zu erhöhen. Ausnahme sind neuere Leistungen, die seit 2012 eingeführt wurden: Sie nehmen nur um 2,67 Prozent zu. So steigt zum Beispiel das Pflegegeld für Pflegebedürftige der Stufe 1 ohne Demenz von 235 auf 244 Euro, die Zuschüsse für die vollstationäre Pflege von maximal 1.023 Euro auf 1.064 Euro. Finanziert wird das Ganze durch eine Anhebung der Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,3 Prozent. Die Pflege wird also für den Steuerzahler etwas teurer.
Am Ende sollen rund sechs Milliarden Euro pro Jahr in die Pflegeversicherung fließen, um das System besser auf die Zukunft vorzubereiten. Denn Experten erwarten, dass die Zahl der Pflegebedürftigen in den kommenden Jahren deutlich steigen wird. In Deutschland sind derzeit rund 2,5 Millionen Menschen pflegebedürftig. Nach aktuellen Schätzungen könnte diese Zahl bis 2030 auf 3,5 Millionen steigen, bis 2060 sogar auf 4,5 Millionen. Den sich bereits abzeichnenden Fachkräftemangel eingerechnet besteht also dringender Handlungsbedarf.
Im Einzelnen wirken sich die für das neue Jahr geplanten Änderungen wie folgt aus:
Der Kreis von Personen, die Betreuungs- und Entlastungsangebote beantragen können, wird vergrößert. Künftig können auch Menschen mit ausschließlich körperlicher Beeinträchtigung Zuschüsse in Höhe von maximal 104 Euro von der Pflegekasse erhalten. Bisher war das nur für Demenzkranke möglich. Die Zuschüsse für Letztere steigen ebenfalls - auf bis zu 208 Euro monatlich. Unter anderem können damit auch anerkannte Haushaltshilfen bezahlt werden. Ebenfalls neu: Leistungen für die Tages- und Nachtpflege, die Kurzzeitpflege und den Zuschlag für Mitglieder ambulant betreuter Wohngruppen können auch von Pflegebedürftigen der Stufe 0 beantragt werden- und auch von Demenzkranken.
WICHTIG für die Pflegebetreuung zur Kurzzeitpflege
Wer nur begrenzte Zeit auf Pflege angewiesen ist - etwa nach einem Krankenhausaufenthalt - kann künftig statt bisher vier bis zu acht Wochen Zuschüsse erhalten. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis maximal 3.224 Euro. Auch für die Verhinderungspflege gibt es mehr Geld: Wenn der normalerweise pflegende Angehörige ausfällt oder verhindert ist, stehen künftig bis zu 2.418 Euro im Jahr zur Verfügung. Zudem können Kurzzeit- und Verhinderungspflege besser kombiniert und miteinander verrechnet werden.
Am deutlichsten fallen die Zuschüsse bei Umbaumaßnahmen aus: Diese sind häufig unvermeidbar, wenn Patienten möglichst lange Zuhause gepflegt werden sollen. Rollstuhlrampen, der Umbau von Bad und Dusche oder eine Verbreiterung der Türen sind dann wichtige aber auch kostenintensive Schritte. Von bisher 2.557 Euro steigen die Pauschalen auf bis zu 4.000 Euro pro Person und Maßnahme. Wenn mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung zusammenleben, ist eine Steigerung von 10.228 Euro auf 16.000 Euro vorgesehen.
Weil vor allem die täglichen Ausgaben bei der Pflege stark ins Gewicht fallen, werden auch die Zahlungen für Pflegehilfsmittel angehoben. Statt bisher 31 Euro auf 40 Euro pro Monat. Eines der wichtigsten Ziele ist zudem die bessere Verzahnung der verschiedenen Leistungen. Das betrifft etwa das Zusammenspiel von Kurzzeit-, Verhinderungs- sowie Tages- und Nachtpflege. Die Leistungen sollen so flexibler auf die unterschiedlichen Bedürfnisse anwendbar werden.
Gefördert werden sollen zudem die sogenannten "neuen" Wohnformen. Gemeint sind damit Wohngruppen für Pflegebedürftige. Ab der Stufe 0 kann eine Anschubfinanzierung von 2.500 Euro pro Pflegebedürftigem gezahlt werden, um eine ambulant betreute Pflege-Wohngruppe zu gründen. Voraussetzung sind mindestens drei Pflegebedürftige, maximal können 10.000 Euro pro Wohneinheit ausgezahlt werden. Hinzu kommen bis zu 16.000 Euro für Umbaumaßnahmen sowie 205 Euro pro Monat - für die Bezahlung der ambulanten Pflegekraft.
Für Kritik sorgte vor allem die künftige Art der Pflegefinanzierung: Ein "Vorsorgefonds" soll ein Polster für die ab 2035 zu erwartenden Mehrausgaben bilden. Die Opposition im Bundestag und viele Sozialverbände halten den Fonds für zu klein. Zudem ist unsicher, ob das Geld nicht zum stopfen anderer Finanzlücken missbraucht werden könnte. Ebenfalls umstritten ist die Reihenfolge des Vorgehens: Der zweite Teil des Pflegestärkungsgesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Darin soll unter anderem der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definiert werden. Verbände wie der Sozialverband Deutschland kritisieren, dass so der zweite Schritt vor dem Ersten gemacht wird: Dass erst Leistungen verbessert werden und danach definiert wird, wer diese Leistungen erhalten kann. Nach dem momentanen Zeitplan könnte der zweite Teil des Pflegestärkungsgesetzes 2017 verabschiedet werden.
Zusammenfassung
Prinzipiell begrüßen auch wir von Pflegekraefte-aus-Polen.info die Bemnühungen der Bundesregierung. Es ist unumgänglich, dass mehr für die Pflegebetreuung in Deutschland unternommen werden muss. Das zieht gleichzeitig auch höhere Beiträge für Steuerzahler mit sich. Betrachtet man die Entwicklung der Pflegebedürftigen heute und in den kommenden Jahren, so werden enorme finanzielle Anstrengungen notwendig sein, um die Pflegequalität nicht nur zu halten, sondern auch menschenwürdiger zu gestalten. Die aktuell vorgestellten Rechenbeispiele der Bundesregierung sind unserer Meinung nach deutlich zu gering gefasst und werden in Zukunft mit Sicherheit weiter nach oben korrigiert werden müssen.
, am 18.12.2014War diese Seite hilfreich für Sie?