Bild osteuropäische Pflegekraft
Pflegekräfte aus Osteuropa & Polen legal beschäftigen

Osteuropäische & polnische Pflegekräfte legal beschäftigen

Sie sind auf der Suche nach polnischen oder osteuropäischen Pflegekräften, welche Sie legal zur 24-Stunden-Betreuung Zuhause beschäftigen wollen? Dann erfahren Sie hier auf unserer Seite alle wichtigen Fakten sowie rechtlich relevanten Hintergründe, worauf man bei der Beschäftigung einer europäisch-ausländischen Arbeitskraft achten sollte.

Wir von Lettau Personal Dienst arbeiten ausschließlich mit erfahrenen sowie legalen polnischen und osteuropäischen Betreuungskräften. Diese werden von uns zuverlässig, unbürokratisch und zu jeder Zeit legal vermittelt

Haben Sie darüber hinaus Fragen, so stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Nutzen Sie dazu das Anfrageformular oder rufen Sie uns an. Weitere Informationen dazu finden Sie im nachfolgenden Beitrag.

Grafik Vergleich Legal / Illegal

Welche Möglichkeiten gibt es polnische oder osteuropäische Pflegekräfte legal zu beschäftigen?

Es ist nicht verwunderlich, dass viele Deutsche es vorziehen in den eigenen vier Wänden gepflegt zu werden, anstatt in ein Pflegeheim bzw. Seniorenheim zu gehen. Wenn die Pflege jedoch nicht von den Angehörigen (Wohnort, Zeit, Geld & Motivation) übernommen werden kann, holen sich diese oft eine osteuropäische Betreuerin ins Haus. Nach aktuellen Schätzungen versorgen rund 150.000 Frauen aus Polen und Osteuropa Pflegebedürftige in deutschen Haushalten. Damit diese Arbeitsverhältnisse jedoch nicht illegal sind, sollte man sich einerseits von uns der Lettau Personal Dienst kostenfrei beraten lassen und andererseits folgende Dinge beachten. Man unterscheidet hierbei die Entsendung einer im Ausland beschäftigten Person und einer vom Arbeitsamt bzw der ARGE vermittelten Pflegehilfe.

Entsendung einer im Ausland beschäftigten Person

Gemäß der EU-Dienstleistungsfreiheit nach §56 AEUV ist es erlaubt, dass osteuropäische Firmen eigene Dienstleistungen in anderen EU-Staaten anbieten. Dies wurde mit der EU-Osterweiterung am 01.05.2014 verabschiedet und somit legalisiert. Das bedeutet, dass polnische oder osteuropäische Dienstleistungsunternehmen eigene Arbeitskräfte (legal & sozialversicherungspflichtig im Heimatland) entsenden dürfen, um Aufträge bezüglich Haushaltshilfen und Pflegehilfen in Deutschland vorzunehmen. Diese müssen unter anderem gültige und notwendige Bescheinigungen nachweisen, zum Beispiel eine gültige Krankenversicherung. Das gilt für einen Selbstständigen sowie für einen bei der Dienstleistungsfirma Beschäftigten.

Hinweis: In Polen heißt die Versichertenkarte NFZ (Narodowy Fundusz Zdrowia) und ist der Versichertenkarte in Deutschland gleichgesetzt.

Bei einer solchen Entsendung ist die maximale Dauer der Betreuung der Pflegebedürftigen in Deutschland auf 12 Monate beschränkt.

Bei uns von der Lettau Personal Dienst gehen wir sogar noch einen Schritt weiter, wenn es um maximale Betreuungsqualitäten für Ihre Angehörigen geht. Alle unsere polnischen oder osteuropäischen Helferinnen werden nach spätestens 3 Monaten durch eine zweite ausgeruhte Pflegekraft ausgetauscht, um sich in der Heimat zu erholen und in der Familie neue Motivation und Kraft zu tanken.

Auch bei solchen Austauschen erhalten Sie von uns eine Probezeit, um auch diese Betreuerin zu testen. Nur so ist eine gleichbleibende hohe Betreuungsqualität überhaupt erst möglich. Das danken uns jedes Mal auch unsere zufriedenen Kunden.

Darüber hinaus sind alle von uns vermittelten Pflegekräfte aus Bulgarien und Rumänien legal bei einem ausländischen Kooperationspartner beschäftigt, die sich auch uns gegenüber verpflichten alle gesetzlichen Bestimmungen für eine legale Entsendung nach EU-Recht einzuhalten.

Vermittlung einer osteuropäischen Pflegekraft über das Arbeitsamt

Eine weitere Möglichkeit, um an eine legale polnische oder osteuropäische Pflegekraft für eine 24-Stunden-Pflege zu gelangen, ist die Vermittlung über das Arbeitsamt bzw. die Agentur für Arbeit. Dabei handelt es sich um eine versicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung der infrage kommenden Haushaltshilfe. Ausgebildete Pflegekräfte kommen hierbei nicht zum Einsatz, da diese einigen Einschränkungen unterliegen. Diese Regelungen sind im Sozialgesetzbuch im § 14 Abs. 4 SGB XI festgehalten und beschreiben zugleich das erlaubte Tätigkeitsfeld.

Hinweis: Nur die hauswirtschaftliche Versorgung und die grundpflegerische Tätigkeiten sind erlaubt! (Informationsblatt der Agentur für Arbeit – PDF-Datei)

Pflegearbeiten aus Polen oder anderen osteuropäischen Ländern unterliegen prinzipiell dem deutschen Recht und umfasst somit auch die vorgegebene Arbeitszeit von max. 38,5 Stunden pro Woche. Ebenfalls sind die tariflichen sowie ortsüblichen Gehaltszahlungen zu entrichten und eine angemessene Unterkunft zu stellen. Das bedeutet auch, dass Sie als Angehöriger nun als Arbeitgeber fungieren und somit auch alle zu beachtenden Pflichten übernehmen. Um diesen Schritt zu gehen müssen Sie den Vordruck der Einstellungszusage sowie einen gültigen Arbeitsvertrag (EZ/ AV) bei der vor Ort zuständigen Agentur für Arbeit abgeben, welche diesen daraufhin prüft. Sind alle Voraussetzungen für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis-EU gegeben, wird der Antrag an die ZAV (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung) in Bonn weitergeleitet. Anschließend kann die polnische oder osteuropäische Pflegekraft, Haushaltshilfe oder Betreuerin anreisen und sich nach Ankunft sofort bei der Meldebehörde registriert und gleichzeitig eine Lohnsteuerkarte für diese beantragt. Ist das geschafft, muss man sich erneut bei der örtlichen Agentur für Arbeit melden und die Arbeitserlaubnis-EU einholen. Damit verbunden bekommt man eine Betriebsnummer, mit der Sie als Arbeitgeber die Haushaltshilfe bzw. Betreuerin für Ihre Angehörige bei einer Krankenkasse zur Sozialversicherung anmelden können. Ab diesem Zeitpunkt kann ebenfalls eine Unfallversicherung abgeschlossen werden. Dabei sei erneut darauf hinzuweisen, dass die jeweilige Arbeitskraft keine pflegerischen Tätigkeiten übernehmen darf. Sie darf lediglich wie oben beschrieben hauswirtschaftliche und betreuende Tätigkeiten ausüben. Sollten diese notwendig sein, so empfehlen wir die Zusammenarbeit mit einem örtlichen mobilen Pflegedienst. Dieses Vorgehen streben wir von Lettau Personal Dienst auch bei der Entsendung von Pflegekräften und Haushaltshilfen an, sicher ist sicher!

Wie man in dieser Ausführung erkennt, ist der notwendige Aufwand, um über die ARGE bzw. dem Arbeitsamt eine geeignete Pflegekraft bzw. Haushaltshilfe zu bekommen sehr aufwändig. Mit uns haben sei keine bürokratischen Hürden und minimale Verantwortung.

Polnische und osteuropäische Pflegekräfte können mit einem im Heimatland oder in Deutschland angemeldeten Gewerbe als Selbstständige tätig sein.

Der Einwand der Scheinselbständigkeit könnte bei diesen Frauen nur dann erhoben werden, wenn sie über längere Zeit nur bei einem immer gleichen Auftraggeber weisungsgebunden tätig wären.

Damit Sie als Angehöriger keine rechtlichen Probleme bekommen, empfehlen wir Ihnen unsere absolut professionelle und legale Dienstleistung als erfahrene Personalvermittlung von polnischen und osteuropäischen Pflegekräften auf höchstem Niveau.

Lassen Sie sich jetzt kostenfrei von unseren Experten beraten und erhalten Sie innerhalb von nur 2 Wochen eine geeignete Betreuerin für Ihre Angehörigen. Ebenfalls können Sie außerhalb unserer Anrufzeiten eine Nachricht via Anfrageformular zusenden, wir rufen Sie zeitnah zurück.

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