Checkliste: Was tun im Pflegefall?
Mit steigendem Alter erhöht sich auch die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden. Was dann zu tun ist und wie Sie Ihre Pflege organisieren können, erfahren Sie hier.
Laut dem Sozialgesetzbuch (§ 14 SGB XI) sind Pflegebedürftige wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer (für mindestens sechs Monate) auf Hilfe angewiesen. Tritt ein solcher Fall in der Familie ein, ist es wichtig schnellstmöglich zu handeln und die Pflege des Angehörigen in die Wege zu leiten. Mittels unserer Checkliste erfahren Sie, wie Sie dabei am besten vorgehen können.
Checkliste – Wie muss im Pflegefall vorgegangen werden?
1. Die Familie benachrichtigen
Wird ein Angehöriger pflegebedürftig, sollte sich als erstes die Familie zusammensetzen und darüber beraten. Oftmals können in diesem Gespräch bereits Ungewissheiten geklärt oder Ängste beseitigt werden. Da dieses Ereignis die ganze Familie betrifft, sollte jedes Familienmitglied miteinbezogen und niemandem die alleinige Verantwortung übertragen werden.
2. Die Pflegekasse informieren
Im zweiten Schritt sollte die Kranken- oder Pflegekasse des Pflegebedürftigen informiert werden. Indem Sie dort einen Antrag auf die Leistungen der Pflegeversicherung und die Einstufung der Pflegestufe stellen, wird ein Gutachter damit beauftragt die Pflegebedürftigkeit zu prüfen. Aus diesem Grund wird Ihnen in den kommenden Wochen ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einen Besuch abstatten. In der Zwischenzeit ist es ratsam ein Pflegetagebuch zu führen, in welchem sie die Art und Dauer der Hilfestellungen dokumentieren, die der Pflegebedürftige benötigt.
3. Beratungsmöglichkeiten nutzen
Damit Sie und Ihre Familie leichter mit dieser Situation zurechtkommen, bietet die Pflegekasse einen Beratungstermin an. Dieser ist für insgesamt zwei Wochen nach der erstmaligen Beantragung auf Pflegeleistungenkostenlos. Sie können sich dafür entweder an einen Pflegestützpunkt in der Region wenden oder den Berater bitten Sie zu Hause aufzusuchen. Ist der Pflegebedürftige zu dieser Zeit im Krankenhaus, erhalten Sie Unterstützung von dem dortigen Entlastungsmanagement.
4. Pflege organisieren
Als nächstes sollte die Pflege des Senioren organisiert werden. Bei rechtzeitiger Absprache mit dem Arbeitgeber, können Sie sich hierfür bis zu zehn Tage bezahlt oder bis zu sechs Monate unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen. Teilzeitmodelle, bei denen sowohl im Beruf gearbeitet als auch zu Hause gepflegt wird, sind ebenfalls möglich. Generell kann jeder Pflegebedürftige ambulant, teilstationär oder vollstationär gepflegt werden. Im eigenen Heim können die Pflege Angehörige, ehrenamtliche Helfern oder der ambulante Pflegedienst übernehmen, dabei sollte jedoch darauf geachtet werden die Wohnung barrierefrei zu gestallten. Zur Unterstützung können Sie hierbei auch eine Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung engagieren. Im Gegenzug dazu steht die stationäre Pflege, bei welcher der Senior in einem ausgewählten Pflegeheim unterkommt. Hilfreiche Listen über die Leistungen und Vergütungen verschiedener Pflegeeinrichtungen erhalten Sie von der Pflegekasse.
5. Der Besuch des MDK
Die zuvor beantragte Pflegeklasseneinstufung des Senioren erfolgt nun durch einen Gutachter des MDK. Für diesen Besuch ist es nützlich den Dokumentationsbogen, die Medikamentenliste, eine Liste eventueller Pflegehilfsmittel, die aktuellen Arzt- und Krankenberichte und die Adresse des Hausarztes bereitzulegen. Sind Sie mit der ermittelten Pflegestufe und dem damit abhängigen Betrag des Pflegegeldes nicht einverstanden, können Sie innerhalb vier Wochen durch ein formloses Schreiben Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen.
, am 08.06.2015War diese Seite hilfreich für Sie?