Entlastungsbetrag Pflege - Zusätzliche Entlastungsleistungen ab 2017
Sie interessieren sich für den zusätzlichen Entlastungsbetrag ab 2017 für die Pflege? Hier erfahren Sie, wie Sie Entlastungsleistungen für Angehörige mit einem Pflegegrad beantragen können & erhalten wertvolle Tipps.
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Durch die neue Pflegereform von 2017 können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nun von faireren Leistungen der Krankenkasse profitieren. Eine der vielen Neuerungen betrifft dabei die Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Diese sollen als finanzielle Unterstützung bei der häuslichen Pflege dienen, um einerseits die pflegenden Angehörigen zu entlasten und andererseits die Senioren dazu zu ermutigen, sich ihre Selbstständigkeit so lange wie möglich zu bewahren. Der Entlastungsbeitrag beträgt dabei monatlich bis zu 125,00 € und kann für die Organisation der Pflege, der hauswirtschaftlichen Versorgung und der Betreuung - zum Beispiel durch eine polnische Pflegekraft - verwendet werden.
Wer erhält einen Entlastungsbetrag der Pflege?
Alle Senioren, die sowohl im häuslichen Umfeld gepflegt werden als auch eine Pflegestufe bzw. eine Pflegegrad zugewiesen bekommen haben, können den Betreuungsbetrag für ihre Pflege nutzen. Unabhängig vom Pflegegrad, erhalten alle ambulant betreuten Pflegebedürftigen einen einheitlichen Entlastungsbetrag. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Pflege im eigenen Heim, in der Wohnung des Pflegepersonals, in einer Alterswohnung oder in einer Einrichtung des betreuten Wohnens stattfindet. Der Senior muss lediglich Zuhause, also nicht im Seniorenheim, von einer osteuropäischen Pflegekraft, einem ambulanten Pflegedienst oder einem pflegendem Angehörigen betreut werden.
Der Entlastungsbetrag beträgt für monatlich bis zu 125,00 €. Senioren, die vor dem 1. Januar 2017 einen höheren Satz erhalten haben, müssen sich aber keine Sorgen machen, denn für sie gibt es eine Ausnahmeregelung. Die Besitzstandregelung greift hierbei und sagt, dass keiner durch das neue Pflegestärkungsgesetzt benachteiligt werden darf. Deshalb können Senioren, die zuvor monatlich 208,00 € erhielten, diesen erhöhten Betrag auch weiterhin nutzen.
Wofür kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann deshalb nur zur Finanzierung bestimmter Leistungen verwendet werden. Zu diesen Leistungen zählen vor allem die Pflege und Betreuung des Senioren durch ambulante Pflegedienste oder polnische Pflegekräfte. Während die Gelder des Pflegegrades 1 auch für die Körperpflege verwendet werden darf, können Senioren mit dem Pflegegrad 2-5 diesen nur für Bereiche der Selbstversorgung nutzen. Sie können Pflegedienstleistungen für das An- und Auskleiden sowie für die große oder kleine Toilette jedoch mittels der Pflegesachleistungen finanzieren.
Ein Vorteil ist, dass der Entlastungsbetrag nicht vollständig in einem Monat aufgebraucht werden muss, sondern Beiträge gesammelt und in die Folgemonate übertragen werden können. Diese müssen innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres oder in dem darauffolgenden Kalenderhalbjahr verbraucht werden. So können auch größere Kosten beglichen werden. Sich die Beiträge im Voraus auszahlen zu lassen, ist jedoch leider nicht möglich.
Da der Entlastungsbetrag nur für bestimmte Pflegeleistungen verwendet werden darf, muss der Pflegebedürftige Rechnungen oder Belege über eben diese Pflegemaßnahmen an die Krankenkasse schicken. Wem das zu umständlich ist, kann dem Pflegedienst oder der Betreuerin eine Abtretungserklärung unterschreiben, sodass diese direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Das ist nicht nur unkomplizierter für den Senioren, sondern hat auch zur Folge, dass die Kosten nicht erst nach Einreichung der Rechnungen von der Krankenkasse übernommen werden, sondern direkt beglichen werden. Somit muss der Pflegebedürftige die Kosten nicht im Vorfeld selbst tragen.
, am 31.03.2017War diese Seite hilfreich für Sie?