Fahrdienste für Senioren im Überblick
Was genau ist ein Krankentransport, worin liegen die Unterschiede zum Behinderten- und Patientenfahrdienst und wer übernimmt die Kosten dafür? All diese und viele weitere Fragen werden im folgenden Beitrag näher beleuchtet.
Fahrdienste für Senioren | Krankentransport | Behindertenfahrdienst | Patientenfahrdienst
Auch wenn die Begrifflichkeiten sehr ähnlich klingen, gibt es beim Krankentransport, Behinderten- und Patientenfahrdienst doch wesentliche Unterschiede. Diese betreffen die medizinische Betreuung, die Qualifikation der Fahrer sowie die Kostenübernahme von den Krankenkassen. Damit man nicht den falschen Fahrservice bestellt und diesen zu guter Letzt sogar aus eigener Tasche zahlen muss, ist es nützlich, sich hier über deren Konditionen zu informieren.
Krankentransport - Preisliste, Richtlinien & Kostenübernahme
Ein Krankentransport erfolgt mit einem Krankentransportwagen oder alternativ auch mit einem Rettungswagen. Dadurch kann der Patient während des Transportes medizinisch versorgt und von einer ausgebildeten Rettungsfachkraft betreut werden. Krankentransporte werden somit von erkrankten, verletzten oder anderweitig hilfsbedürftigenn Personen genutzt, die jedoch keine Notfallpatienten sind. Der häufigste Grund für diese Art der Beförderung ist eine medizinische Verlegung.
Patientenfahrdienst - Wann lohnt sich dieser?
Beim Patientenfahrdienst wird der Senior während der Fahrt nicht medizinisch versorgt. Im Wagen befinden sich deshalb weder spezielle medizinische Ausrüstung noch zusätzliche Rettungskräfte. Sind Senioren aufgrund ihrer eingeschränkten Mobilität nicht mehr in der Lage, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, so können sich diese an den Patientenfahrdienst wenden. Hinzu kommt, dass Senioren, die nicht mehr gehfähig sind, dabei auch im Sitzen (in einem Tragestuhl) oder im Liegen (auf einer Trage) transportiert werden können.
Wann wird der Behindertenfahrdienst benötigt?
Wie der Name schon vermuten lässt, können Behindertenfahrdienste nur schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen, welchen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist. Dabei werden spezielle Behindertentransportkraftwagen eingesetzt, welche die Behinderten zu Veranstaltungen, persönlichen Kontakten oder Einkaufsfahrten bringen. Wichtig ist jedoch, dass eigene behindertengerecht ausgestattete Autos, Fahrzeuge von Behinderteneinrichtungen oder Fahrdienste von Pflegeheimen vorrangig sind.
Wer übernimmt die Kosten für welchen Fahrdienst?
Der Behindertenfahrdienst kann teilweise von der Sozialhilfe finanziert werden. Je nachdem, wie die Behinderung verursacht wurde, können die Fahrtkosten gegebenenfalls über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden. Nicht zu vergessen ist dabei, dass diese auf einen bestimmten Jahresbetrag begrenzt ist. Patientenfahrdienste haben den Vorteil, dass sie wesentlich günstiger sind als Krankentransporte. Ihr Nachteil ist jedoch, dass ihre Kosten nur in Ausnahmefällen von der Krankenkasse übernommen werden. Zu solchen Ausnahmefällen zählen -abhängig von Ihrer Krankenkasse- Fahrten zu ambulanten Behandlungen, wie zur Dialyse oder Chemo- oder Strahlentherapie. Hierbei werden die Kosten von Krankentransporten von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen, solange der Transport medizinisch notwendig war. Wichtig dafür ist es jedoch, dass die Fahrt vorher von einem Arzt verordnet und von der GKV genehmigt werden muss. Krankentransporte zur Verlegung in eine Rehabilitationsklinik können auch von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bezahlt werden. Dabei übernimmt die DRV Hinfahrt, Rückfahrt, Gepäckbeförderung sowie die Kosten für eine Familienheimfahrt zweimal im Monat, sollte die Reha länger als 8 Wochen dauern. Zuletzt kann der Krankentransport auch über die Pflegekasse abgerechnet werden und zwar dann, wenn der Senior in ein Pflegeheim verlegt wird und ihm bereits eine Pflegestufe zugeteilt wurde.
, am 06.10.2016War diese Seite hilfreich für Sie?