Pflegefall - was tun & wer zahlt?
Sie haben einen Pflegefall in der Familie und wollen wissen, was man nun tun sollte oder wer dafür zahlt? Wir haben alle wichtigen Infos für Sie kompakt zusammengefasst.
Beginnender Hilfebedarf im eigenen häuslichen Umfeld und erster Pflegebedarf bei Verwandten oder Bekannten ist meist in den beginnenden Phasen neben dem Beruf für helfende Angehörige oft noch händelbar. Häufen sich jedoch die Beschwerden und der Pflege- und Hilfebedarf deutlich, so müssen Angehörige und die Pflegebedürftigen eine Lösung finden. Meistens musste sich jedoch mit dem Thema Pflege, ambulante Unterstützung und alternative Wohnformen bis dato nicht auseinandergesetzt werden, was das Finden einer passenden Alternative zur Selbstpflege zu einer großen Herausforderung macht. In diesem Artikel soll ein erster Überblick über erste Schritte hin zur optimalen Versorgung, die verschiedene Pflegeformen und Finanzierungsmöglichkeiten verschafft werden, um etwas Licht ins Thema Pflege zu bringen.
Der erste Schritt – Pflege-Bdarfsermittlung
Festzustellen, dass der Ehepartner, die Eltern oder Großeltern Hilfe- bzw. Pflegebedarf haben, fällt Angehörigen meist sehr zeitnah auf, jedoch braucht es zur konkreten Einstufung des Bedarfes den Gang zur Pflegekasse. Die zuständigen Ansprechpartner können durch die Krankenkasse der/des Pflegebedürftigen erfragt werden. Zunächst wird vorab der Antragsstellung einer Pflegestufe ein sogenanntes Pflegetagebuch geführt, mit Hilfe dessen der bisherige Pflegeaufwand eine Woche lang erfasst werden soll. Dabei gibt es verschiedene Themenbereiche wie Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Mobilität und hauswirtschaftliche Tätigkeiten sowie weitere Fähigkeitsstörungen wie Weglauftendenzen, Gefühlsschwankungen, Gedächtnisverlust etc.. Diese Bereiche sollen im Rahmen des Tagesbuches mit folgenden Kürzeln versehen werden:
Ü für Unterstützung
TÜ für teilweise Übernahme
VÜ für vollständige Übernahme
A für Anleitung
B für Beaufsichtigung
Der Zeitaufwand der Pflegenden soll dabei in Minuten erfasst und mit einem Zeitpunkt versehen werden (morgens, mittags, abends, nachts). Zur Ermittlung der Pflegestufe eines Angehörigen muss anschließend an die Dokumentation ein entsprechendes Formular ausgefüllt werden, mit Hilfe des Antrages auf eine Pflegestufe erfolgt anschließend anhand von verschiedenen Kriterien eine entsprechende Eingruppierung in eine der 5 Pflegstufen (Pflegestufe 0, 1, 2, 3 und 3 mit Härtefall).
Voraussetzungen für die Beantragung einer Pflegestufe
· Eine Pflegeversicherung seit mindestens 2 Jahren
· Vorhandensein einer dauerhaften Einschränkung von mindestens 6 Monaten
· Hilfebedarf in folgenden vier Bereichen:
o Körperpflege
o Ernährung
o Beweglichkeit/ Mobilität
o Hauswirtschaftliche Versorgung
· Ordentlich geführtes Pflegetagebuch über eine Woche
Pflegefinanzierung (Wer zahlt?) – woher bekomme ich finanzielle Unterstützung?
Nach dem Antrag einer Pflegestufe erfolgt ein persönlicher Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (kurz MDK), welcher sich bei dem Besuch im häuslichen Umfeld einen ersten Eindruck über den Pflegebedarf der betroffenen Person verschafft. Mit Bekanntgabe der Pflegestufe kann sich über die Pflegekasse erkundigt werden, welche Leistungen zustehen. Dabei werden sowohl Pflegehilfsmittel (z.B. Pflegebetten, Körperpflegeartikel und Mobilitätshilfen), die Pflege zu Hause, in stationären Einrichtungen oder auch kombinierte Leistungen teilweise oder im Ganzen durch die Kranken- bzw. Pflegekassen finanziert. Reichen das Pflegebudget und die eigenen Mittel nicht aus, so können zur Finanzierung in einem Pflegefall auch die Leistungen des Sozialamtes in Anspruch genommen werden.
Richtige Entscheidungen treffen
Nachdem eine Pflegestufe beantragt wurde und somit auch das vorhandene Budget fest steht, erfolgt die Entscheidung für die richtige Pflegeform. Zum organisatorischen Teil gehört auch die Regelung der rechtlichen Vertretung. Wenn ein Pflegebedürftiger nicht mehr in der Lage ist die richtigen Entscheidungen selbst zu treffen, so gibt es verschiedene Möglichkeiten: Vorsorgevollmacht (z.B. bei Verträgen, Bankgeschäften etc.), Betreuungsverfügung (z.B. bei ärztlichen Behandlungen, Pflegeorganisation etc.) und eine Patientenverfügung (z.B. Entscheidungen zum Sterbeort, Begleitperson etc.).
Pflegeformen – welche ist die richtige?
So verschieden die Bedürfnisse von Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf sind, so unterschiedlich sind auch die Angebote von Unternehmen im Pflegebereich. Beschäftigen sich Menschen zum ersten Mal mit der Thematik, so tauchen schnell Begrifflichkeiten wie ambulant, teilstationär und stationär auf. Um eine passende Versorgungsform für sich selbst oder Angehörige finden zu können, soll zunächst einmal geklärt werden, welche Möglichkeiten in Anspruch genommen werden können.
Ambulante Pflege | Pflegekräfte aus Polen als Alternative
Einfach übersetzt bedeutet ambulant nicht ortsgebunden. Eine ambulante Versorgung bedeutet somit eine Versorgungsform in der Häuslichkeit. Diese Form der Pflege ist meist der erste Schritt, wenn Menschen im Alter erste eingeschränkte Alltagskompetenzen aufweisen. Im Rahmen der ambulanten Versorgung wird zunächst ein passender Pflegedienst ausgewählt, der Pflegebedürftige zu Hause besucht, um Grundpflege und Betreuungsleistungen (Hauswirtschaft, Begleitung etc.) zu erbringen. Ziel dabei ist vor allem ein längerer Verbleib in dem eigenen Zuhause und die Entlastung pflegender Angehöriger. Manche Pflegedienste bieten Zusatzangebote wie z.B. Essen-, Wäsche-, Fahrservice an, um den steigenden Bedürfnissen der Pflegebedürftigen gerecht zu werden. Darüber hinaus stehen Pflegedienste Pflegenden beratend zur Seite, um stets eine optimale Versorgung der Pflegebedürftigen gewährleisten zu können.
Teilstationäre Pflege
Als tagesstrukturierendes Angebot gibt es für Menschen unterschiedlichster Pflegestufen die Möglichkeit eine Tagespflege zu besuchen. Eine Tagespflege ist ein teilstationäres Angebot und startet meist früh am Morgen und endet am Nachmittag. Begleitet wird die Leistung oftmals durch einen Fahrservice, der die Tagespflegegäste morgens abholt und nach dem Aufenthalt wieder nach Hause bringt. Tagespflegen genießen eine große Beliebtheit, weil sie neben der pflegerischen Versorgung und der Speiseversorgung die verschiedensten Aktivitäten anbieten. Das Tagesprogramm ist meist sehr abwechslungsreich und hilft den Besuchern weiterhin soziale Kontakte zu pflegen. Oftmals sind es therapeutische Angebote, kreative Aktivitäten wie Basteln oder Singen oder Bewegungsübungen, Ausflüge, saisonale Feste und hauswirtschaftliche Aktivitäten wie Backen und Kochen. Die meisten Anbieter geben die Möglichkeit eines Schnuppertages, um den potentiellen Besuchern die Chance zu geben das teilstationäre Angebot auszuprobieren.
Stationäre Pflege
Begriffe wie Pflegeheim, Altersheim, Altenheim oder Seniorenheim sind wohl den meisten „Pflegelaien“ am bekanntesten. Im Grunde stehen sie alle für eine stationäre Wohneinrichtung für Menschen mit erhöhtem Pflegebedarf. Der Umzug in eine stationäre Einrichtung erfolgt meist, wenn eine ambulante bzw. teilstationäre Unterstützung nicht mehr ausreichend ist. Heutzutage gibt es allerdings alternative Wohnformen, die durch ihr umfassendes Angebot einen solchen Umzug unnötig machen. Weißt der Pflegebedürftige jedoch z.B. starke demenzielle Veränderungen oder immense Alltagseinschränkungen auf, so gilt eine stationäre Wohnform als eine gute Alternative.
Alternative Wohnformen
Als Alternative zum klassischen Pflegeheim gelten mittlerweile wohnlich attraktive Seniorenwohnangebote mit umfassenden Leistungsspektrum und 24-Stunden-Pflegeangeboten. Diese betreuten Wohnformen ermöglichen Selbstständigkeit so lange wie möglich und ganz individuell an die eigene Situation angepasste Pflegeangebote. Die Wohnlichkeit und der Gemeinschaftssinn stehen dabei im Vordergrund und ermöglichen auch im Alter soziale Kontakte, Eigenständigkeit und größtmögliche Individualität.
„Teilzeit“ Pflege
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Es gibt verschiedene Umstände, welche es pflegenden Angehörigen die Pflege ihres Partners, der Eltern oder Großeltern verhindern. Sind Pflegende durch eigene Reha, Krankheit oder durch den wohlverdienten Urlaub verhindert, so gibt es Pflegedienste welche Verhinderungs- und/ oder Kurzzeitpflege als Entlastungsangebote bieten.
Die Inanspruchnahme einer Verhinderungspflege setzt eine vorangegangene Mindestpflegezeit von 6 Monaten voraus. Verhinderungspflege wird dann in Anspruch genommen, wenn zeitweilig die Betreuung der Angehörigen durch einen triftigen Grund unterbrochen werden muss. Ziel dabei ist eine durchgehende Betreuung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten. Die Durchführung kann also als Unterschied zur Kurzzeitpflege ambulant bei der zu betreuenden Person zu Hause stattfinden.
Das Kurzzeitpflegeangebot kann, sobald mindestens Pflegestufe 1 vorhanden ist, ohne Vorauspflege in Anspruch genommen werden, wenn sich der Pflegebedarf kurzfristig stark erhöht. Solche sogenannten „Pflegenotstände“ können mit Hilfe der Kurzzeitpflege meist im Rahmen einer vollstationären Einrichtung überbrückt werden. Besonders nach einem Krankenhausaufenthalt wird das Angebot der Kurzzeitpflege gern in Anspruch genommen, um auf dem Weg der Genesung weiterhin umfassende Unterstützung zu erhalten, bevor der Alltag wieder allein gemeistert werden muss.
, am 27.05.2016War diese Seite hilfreich für Sie?