Pflegereform 2016 & 2017: Die aktuellen Pflegegelder & Sachleistungen
Sie interessieren sich für die aktuellen Pflegegelder & Sachleistungen? Dann erfahren Sie in diesem Artikel die derzeitigen Leistungen der Pflegeversicherung für alle Pflegestufen im Jahr 2016 & 2017 im Überblick!
Seitdem im Jahr 2013 das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz eingeführt wurde, kam es immer wieder zu Veränderungen bei der Pflegeversicherung sowie Erhöhungen des Pflegegeldes. Um dabei den Überblick nicht zu verlieren, bekommen Sie hier die aktuellen Pflegeleistungen für jede einzelne Pflegestufe aufgezeigt. Hier erfahren Sie die Höhe des Pflegegeldes sowie die Höhe der Pflegesachleistungen in diesem und im nächsten Jahr. Darüber hinaus erhalten Sie zusätzliche Informationen zur neuen Pflegereform.
Die Höhe des Pflegegeldes
Das Pflegegeld kann bezogen werden, wenn der Pflegebedürftige von Angehörigen, Bekannten oder ehrenamtlichen Helfern zu Hause versorgt wird. Es wird von der Pflegekasse an den Betroffenen überwiesen und ist nach Schweregrad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt. Das bedeutet, dass die Pflegestufe des Senioren über die Höhe des Pflegegeldes entscheidet. Außerdem kann das Pflegegeld mit den Sachleistungen kombiniert werden und wird zur Hälfte für sechs bis acht Wochen Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege ausgezahlt.
Pflegegrad 1 | - | |
Pflegegrad 2 | 316 € | |
Pflegegrad 3 | 545€ | |
Pflegegrad 4 | 728 € | |
Pflegegrad 5 | 901 € | |
Bitte fragen Sie in jedem Fall vorher bei Ihrer Pflegekasse, welcher Betrag in Ihrem Fall zum Tragen kommt.
Pflegeversicherung - Leistungen
Die Sachleistungen können in Anspruch genommen werden, wenn der Pflegebedürftige durch den ambulanten Pflegedienst versorgt wird oder in einer stationären Einrichtung untergebracht ist. Die Höhe der Sachleistungen richtet sich, wie beim Pflegegeld, nach der Pflegestufe des Senioren. Die Pflegekasse zahlt dabei die Sachleistungen direkt an die Pflegeeinrichtung. Werden diese Sachleistungen nicht vollständig aufgebraucht, können sie auch anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden und somit Sachleistungen und Pflegegeld miteinander kombiniert werden.
2016 | 2017 | |
Pflegestufe 0 (mit Demenz) | 231,00 € | 689,00 € |
Pflegestufe I | 468,00 € | 689,00 € |
Pflegestufe I (mit Demenz) | 689,00 € | 1.298,00 € |
Pflegestufe II | 1.144,00 € | 1.298,00 € |
Pflegestufe II (mit Demenz) | 1.298,00 € | 1.612,00 € |
Pflegestufe III | 1.612,00 € | 1.612,00 € |
Pflegestufe III (mit Demenz) | 1.612,00 € | 1.995,00 € |
Härtefall | 1.995,00 € | 1.995,00 € |
Sonstige Leistungen der Pflegeversicherung
Obwohl das Pflegegeld und die Sachleistungen den größten Teil der Leistungen der Pflegekasse ausmachen, sind für viele Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen auch andere Gelder essentiell. Im Jahre 2016 belaufen sich die Gelder für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege auf jeweils 1.612,00 € im Jahr. Für die teilstationäre Pflege bzw. die Tages- und Nachtpflege können genauso viele Sachleitungen bezogen werden, wie für stationäre Pflegeeinrichtungen. Für betreute Wohngruppen gibt es einen Zuschlag von 205,00 € im Monat und für den Erwerb bestimmter Hilfsmittel werden monatlich bis zu 40,00 € erstattet.
Pflegereform 2016 & 2017
Anfang diesen Jahres trat das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft, welches die bislang größte Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung darstellt. Umgesetzt werden soll diese Pflegereform in 2017, in welchem Zusammenhang die oben aufgeführten neuen Leistungen der Pflegeversicherung in Kraft treten. Anstelle der bisherigen Pflegestufen, treten im kommenden Jahr fünf Pflegegrade in Kraft, die nicht länger nach der Hilfebedürftigkeit des Senioren unterscheiden, sondern nach der individuellen Selbstständigkeit. Abhängig von Mobilität, kognitiver und kommunikativer Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychischer Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit sowie der Gestaltung des Alltagslebens werden die Senioren nun den Pflegegraden 1 bis 5 zugeteilt und erhalten dementsprechend die oben aufgeführten Leistungen der Pflegeversicherung.
, am 03.05.2016War diese Seite hilfreich für Sie?