Pflegestufen (0, 1,2 & 3) im Überblick - Abgrenzung & Leistungen
Hier finden Sie eine Übersicht zu allen Pflegestufen (1,2 & 3) sowie wichtige Informationen über deren Beantragung, Voraussetzungen & Pflegeleistungen.
Immer mehr ältere Menschen sind heutzutage aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung auf Unterstützung im Alltag angewiesen. Benötigen sie diese Hilfeleistungen auf Dauer im Bereich der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlicher Versorgung so handelt es sich dabei laut Gesetz um pflegebedürftige Personen. Um diesen weitgreifenden Begriff der Pflegebedürftigkeit besser differenzieren zu können wurden verschiedene Pflegestufen eingeführt. Diese repräsentieren den Grad der Pflegebedürftigkeit und bestimmen die Höhe der finanziellen Leistungen von Seiten der Pflegekasse.
Pflegestufen 1, 2 & 3 im Überblick
Bislang gibt es in Deutschland drei verschiedene Pflegestufen. Diese sind Pflegestufe I für erheblich Pflegebedürftige, Pflegestufe II für Schwerpflegebedürftige und Pflegestufe III für Schwerstpflegebedürftige. Hinzu kommt die sogenannte Pflegestufe 0, die Senioren mit dauerhaften erheblich eingeschränkte Alltagskompetenzen zugeteilt wird, deren Hilfebedürftigkeit nicht ausreichend ist für die Einordnung der Pflegestufe I. Zudem kann die Pflegestufe III, bei einem außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand, um den sogenannten Härtefall erweitert werden.
Abgrenzung & Unterschiede der Pflegestufen 1,2 & 3
Pflegestufe I liegt vor, wenn der Senior mehrmals wöchentlich Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung und mindestens einmal täglich bei mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege benötigt. Die Grundpflege beinhaltet dabei die Körperpflege, Ernährung sowie die Mobilität. Außerdem muss der wöchentliche Zeitaufwand im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen, wobei mehr als 45 Minuten davon für die Grundpflege anfallen.
Pflegestufe II liegt vor, wenn der Senior mehrmals in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung und mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tagezeiten bei der Grundpflege benötigt. Am Tag ist der Pflegebedürftige mindestens drei Stunden auf die Hilfe anderer angewiesen, wobei mindestens zwei Stunden der Grundpflege zugeteilt werden müssen.
Pflegestufe III liegt vor, wenn der Senior rund um die Uhr Hilfe bei der Grundpflege und mehrmals die Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt. Am Tag benötigt er so mindestens für fünf Stunden Hilfeleistungen, wobei mindestens vier Stunden auf die Grundpflege verwendet werden müssen.
Monatliche Leistungen der Pflegekasse für die jeweiligen Pflegestufen im Überblick
Abhängig von der jeweiligen Pflegestufe und somit dem Schweregrad der Beeinträchtigung erhalten Pflegebedürftige von der Pflegekasse verschiedene finanzielle Unterstützungen. Über die Höhe dieser Leistungen entscheidet dabei neben der Pflegestufe auch noch der Faktor, ob der Senior an Demenz leidet oder nicht. Wird der Bedürftige zu Hause betreut kann er Pflegegeld in Anspruch nehmen wenn er von Angehörigen oder ehrenamtlichen Helfern gepflegt wird oder Sachleistungen wenn er vom ambulanten Pflegedienst versorgt wird. Beide Leistungen können auch miteinander kombiniert werden. Zusätzlich erhalten Senioren jeder Pflegestufe 40,00 € im Monat für Pflegehilfsmittel. Davon können Geräte oder Sachmittel für die Pflege gekauft werden. Wird die pflegebedürftige Person hingegen teil- oder vollstationär gepflegt, so ändert sich die Höhe der Leistungen (wie in der obigen Tabelle dargestellt) dementsprechend.
, am 05.01.2016War diese Seite hilfreich für Sie?