Wie kann ich die Einordnung in eine Pflegestufe beantragen?
Wir beraten Sie gerne, wie Sie einen Antrag auf die Einordnung in eine Pflegestufe stellen können, um so die Unterstützung der Pflegeversicherung zu erhalten.
Zurzeit erhalten rund 2,24 Millionen Deutsche, welche aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder des hohen Alters pflegebedürftig geworden sind, eine finanzielle Unterstützung von der Pflegeversicherung. Diese Leistungen sind jedoch abhängig von dem Grad der Pflegebedürftigkeit, welcher sich danach richtet, wie viel Unterstützung die pflegebedürftige Person im Haushalt und bei der Grundpflege benötig. Die Grundpflege bezieht sich hierbei auf die Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
Die verschiedenen Pflegestufen
Die Pflegestufe 1 wird erheblich Pflegebedürftigen zugeordnet, welche täglich für 90 Minuten die Unterstützung anderer benötigen, wobei mindestens 45 Minuten für die Grundpflege eingeplant werden müssen. Im Gegensatz dazu bezeichnet die Pflegestufe 2 Schwerpflegebedürftige, welche täglich drei Stunden auf Hilfe angewiesen sind und davon ca. zwei Stunden zu verschiedenen Tageszeiten im Bereich der Grundpflege unterstützt werden müssen. Die Pflegestufe 3 wird letztlich Personen zugeordnet, die schwerstpflegebedürftig sind und mindestens fünf Stunden am Tag, inklusiver vier Stunden für die Grundpflege, auf Unterstützung angewiesen sind. Alle Personen dieser drei Pflegestufen sind außerdem mehrmals wöchentlich auf Hilfestellungen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung angewiesen.
Pflegestufe | Täglicher Hilfebedarf | ... davon Grundpflege | ... davon im Haushalt |
Stufe 1 | 90 Minuten | mehr als 45 Minuten | mehrmals in der Woche |
Stufe 2 | 3 Stunden | mindestens 2 Stunden (3 Mal täglich zu verschiedenen Tageszeiten) | mehrmals in der Woche |
Stufe 3 | 5 Stunden | mindestens 4 Stunden (rund um die Uhr) | mehrmals in der Woche |
Zusätzlich dazu wurde noch die Pflegestufe 0 für Menschen mit eingeschränkten Alltagskompetenzen eingeführt sowie die Härtefallregelung, welche in Kraft tritt wenn die Pflegestufe 3 nicht mehr ausreicht. Die Leistungen variieren außerdem, wenn der Pflegebedürftige an Demenz erkrankt ist und dadurch noch mehr Unterstützung im Alltag benötigt.
Beantragung und weiterer Verlauf zur Einordnung der Pflegestufe
Um die Leistungen der Pflegeversicherung wahrnehmen zu können, ist die Einstufung in eine Pflegestufe erforderlich. Dazu muss zunächst ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Ein formloser Antrag wie dieser genügt dafür völlig:
Name, Vorname
Adresse
Geburtsdatum
Versicherungsnummer
Ort, Datum
Anschrift: Pflegekasse
Adresse
Ort
Einstufung in eine Pflegestufe
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich einen formlosen Antrag auf Einstufung in eine Pflegestufe.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Daraufhin erhält der Antragsteller zwei Formulare von der Pflegeversicherung. Das eine ist der Antrag auf Pflegeleistungen, das anderer der Bogen zur Rentenbeitragszahlung, falls der Pflegebedürftige häusliche gepflegt werden soll. Zudem wird Ihnen der Termin mitgeteilt, an welchem die Begutachtung durch den MDK in ihrem Haus stattfindet. Dafür ist es sinnvoll sich gut vorzubereiten und zum Beispiel ein Pflegetagebuch (PDF, 313 KB) zu führen. In diesem wird aufgelistet bei welchen Tätigkeiten und für welchen Zeitraum der Pflegebedürftig Hilfe benötigt hat. Dadurch kann der Pflegeverlauf genau nachvollzogen und Fragen leichter beantwortet werden.
Nachdem der Gutachter des MDK bei Ihnen war, sendet er seine Einschätzung des Falles an die zuständige Pflegekasse. Auf Basis dieses Gutachtens entscheidet die Pflegekasse innerhalb von fünf Wochen welche Pflegestufe vorliegt. Sind Sie mit dieser Einstufung nicht einverstanden, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch dagegen einlegen. Dabei genügt ein formloses Schreiben des Pflegebedürftigen oder seines gesetzlichen Vertreters an die Pflegekasse, indem Sie Einspruch erheben und um die Zusendung des MDK-Gutachtens bitten.
Obwohl all dies ein langwieriger Prozess ist, lohnt es sich eine Einstufung zu versuchen. Wird die Pflegestufe 1 nicht gewährt, können Sie sich zudem immer noch um die Pflegestufe 0 bemühen, umso Anspruch auf die Pflegeleistungen zu erhalten. Sollte der Senior jedoch in keine Pflegestufe eingeordnet werden, können Sie sich alternativ auch an das Sozialamt wenden, um so hauswirtschaftliche oder pflegerische Hilfen zu finanzieren.
, am 29.07.2015War diese Seite hilfreich für Sie?