Wissenswertes zur Vorsorgevollmacht, Betreuungs- & Patientenverfügung
Sie möchten den Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung & Patientenverfügung wissen? Dann lesen Sie hier mehr & erfahren Sie, für wen sich was lohnt.
Vorkehrung für das Alter zu treffen, ist immer wichtig. Viele beschränken sich dabei jedoch auf den finanziellen Aspekt und legen Sparpläne fest oder suchen sich eine private Rentenversicherung. Den Ruhestand finanziell zu sichern, ist sehr wichtig, doch darüber hinaus sollte auch der Papierkram erledigt werden. Es kann ein Testament verfasst und überlegt werden, was passieren soll, wenn man selbst nicht mehr für sich sorgen kann. Da heutzutage gut ein Drittel der Senioren über 85 Jahren pflegebedürftig sind und die Lebenserwartung immer weiter steigt, darf dieser Gedanke zu den Vorbereitungen des Lebensabends nicht ausgelassen werden. Da es für jeden einzelnen wichtig ist, sich mit dem Alter und einer eventuellen Pflegebedürftigkeit auseinanderzusetzen, klären wir Sie in diesem Artikel auf, was eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung und eine Betreuungsverfügung sind und wozu diese benötigt werden.
Was ist eine Vorsorgevollmacht
Mittels einer Vorsorgevollmacht können Sie selbst ein oder mehrere Personen bestimmen, die im Falle einer Notsituation für sie verantwortlich sind. Dazu können Sie zum Beispiel Freunde oder Familienmitglieder bestimmen, die Ihren Willen vertreten und bestimmte Aufgaben für Sie erledigen, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Das kann vermögensrechtliche Aufgaben sowie gesundheitliche Entscheidungen betreffen und sollte deshalb nur auf Menschen übertragen werden, zu denen Sie uneingeschränktes Vertrauen haben. Wird im Voraus keine Vorsorgevollmacht erteilt, muss bei Bedarf mithilfe eines kostenpflichtigen Betreuungsverfahrens vor Gericht eine Person bestimmt werden, welche die Vollmacht erhält, da diese nicht automatisch Ehepartnern oder Kindern zufällt.
Wozu wird eine Patientenverfügung benötigt?
Durch eine Patientenverfügung kann im Vorfeld festgelegt werden, welche ärztlichen Behandlungen im Falle von Alter oder Krankheit in Anspruch genommen werden sollen und welche nicht. Sie tritt in Kraft, sobald Sie Ihren Willen nicht mehr (wirksam) äußern können und ist für alle bindend. Die Patientenverfügung muss schriftlich aufgesetzt werden, um wirksam zu sein. Dafür kann entweder ein Schriftstück selbst verfasst, eine Standard-Patientenverfügung (SPV) ausgefüllt oder eine Optimale Patientenverfügung (OPV) mit dem Arzt besprochen und an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Ändert man seine Meinung, kann die Patientenverfügung jedoch laut § 1901a BGB jederzeit mündlich und formlos widerrufen werden.
Unterschied - Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung dient dazu, selbst zu bestimmen, wie die Angelegenheiten geregelt werden sollen, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sind, diese selbst zu regeln. Das kann medizinische Maßnahmen, die Bestimmung eines Betreuers oder die Wahl eines Wohnorts bzw. die Wahl einer Pflegeform im Falle der Pflegebedürftigkeit betreffen. Der Vorteil einer Betreuungsverfügung ist, dass Sie dabei nicht wie bei der Vorsorgevollmacht darauf vertrauen müssen, dass der Ermächtigte nach Ihren Wünschen handelt, sondern dass Sie selbst festlegen können, wie weiter verfahren werden soll und die Einhaltung Ihrer Anliegen vom Gericht überprüft werden. Zudem kann die Betreuungsverfügung auch mündlich verfasst werden und ist auch dann gültig, wenn sie von einer geschäftsunfähigen Person geäußert wurde.
, am 29.04.2016War diese Seite hilfreich für Sie?